FGM Aufklärungskampagne

Laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation sind weltweit mehr als 200 Millionen Mädchen und Frauen von FGM_C betroffen. Durch Migration aus Regionen mit hohen Beschneidungsraten ist FGM_C auch bei uns in Bayern ein Thema geworden.

Die weibliche Beschneidung ist eine sehr alte Tradition in verschiedenen Kulturen und Ländern. Oft werden religiöse Gründe für die Durchführung angegeben, deshalb muss immer wieder in Erinnerung gerufen werden, dass es keine Weltreligion gibt, die die Beschneidung der weiblichen Genitalien vorschreibt! Viele Frauen leiden ein Leben lang schwer an den körperlichen und seelischen Folgen der Beschneidung. Zurecht gilt die FGM_C in Deutschland als Körperverletzung und ist gesetzlich verboten. Jeder Mensch hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit!

Meine Kampagne gegen FGM_C, die in Kooperation mit Fadumo Korn entstanden ist, soll informieren, sensibilisieren und einen großen Unterstützerkreis finden. Ihren Schwerpunkt bilden zwei Filme: ein Zeichentrickfilm für Kinder und ein Interviewbeitrag mit Erwachsenen.  An beiden Filmen haben Persönlichkeiten mitgewirkt, die dieses schlimme Ritual seit langem bekämpfen.

Fadumo Korn, Nala e.V.

In über 70 Ländern der Welt sind Mädchen von FGM_C betroffen oder bedroht. Die Entfernung der Genitalien, wie die inneren Labien sowie die Klitoris, stellt einen großen Verlust dar, der nur schwer wiederherstellbar ist, da nur wenige Ärztinnen und Ärzte über das nötige Wissen zur Rekonstruktion verfügen. Die Folgen für Körper und Seele sind verheerend und halten ein Leben lang an. Die aktive Beteiligung der Mutter am Ritual führt oft zu einem Verlust des Urvertrauens.  Das Gefühl für den eigenen Körper wird zerstört.

Wir Aktivist*innen begrüßen sehr, dass in Deutschland Female Genital Mutilation/Cutting seit 2013 gesetzlich verboten ist. Mit § 226a StGB ist die Möglichkeit gegeben, die Täterinnen und Täter zu bestrafen.

Mit dieser Kampagne möchten wir ein Zeichen setzen. Wir müssen präventiv arbeiten, um zu verhindern, dass Mädchen durch dieses grausame Ritual zu Schaden kommen.

Hilfsangebote für Betroffene:

Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung informiert über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung – auch bei einer Durchführung im Ausland – und über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels. Er dient vor allem dem Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung in den Herkunftsländern während der Ferienzeiten und kann im Reisepass mitgeführt werden. Er kann den Familien helfen, sich dem gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern entgegen zu stellen. Zielgruppe sind primär die bedrohten Mädchen und ihre Familien. Weiterhin dient der Schutzbrief aber auch zur allgemeinen Aufklärung.

Hinweis: Der Schutzbrief wird momentan aktualisiert. Die Inhalte behalten ihre rechtliche Gültigkeit. Bestellung und Download unter Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend